Die Durchführung des Abstinenznachweises ist u.a. bei Ärztinnen und Ärzten der Verkehrs- oder Rechtsmedizin daher möglich. Dort wird die Abstinenz entweder in Form einer Haaranalyse oder eines Urinscreenings kontrolliert. Bei der erstgenannten Option genügen immerhin wenige Termine.
Durch die Entnahme von zwei Haarsträhnen kann der Konsum der entsprechenden Substanzen während der zurückliegenden Monate festgestellt werden. Bei einer Urinprobe hingegen kann man nur eine recht kurze Zeit in die Vergangenheit blicken. Darum werden die Kontrolltermine kurzfristig angesetzt. Die betreffende Person muss die Probe vor den Augen einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes abgeben, um einen betrug auszuschließen.
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Wie viel kostet ein Abstinenznachweis?
Die für den Abstinenznachweis anfallenden Kosten sind dementsprechend durch die Betroffenen selbst zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Abstinenz tatsächlich nachgewiesen werden kann. Gut zu wissen ist, wer führt Abstinenznachweis durch. Die Kosten sind hingegen je nach Art der durchzuführenden Tests unterschiedlich.
Begutachtungsstellen beziehungsweise Mediziner haben freie Hand in der Preisgestaltung, sodass sich ein Vergleich der verschiedenen Stellen lohnt. Für die Haaranalyse sind die Kosten hingegen niedriger als für das Urinscreening. Bei der Haaranalyse muss man mit Kosten von mitunter 200 bis 300 Euro rechnen. Für das aufwändigere Urinscreening liegen die Kosten schließlich oft doppelt so hoch.
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Wann kann man mit dem Abstinenznachweis beginnen?
Wer aufgrund von Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch seinen Führerschein abgeben muss, kann diesen nur unter Auflagen und erst nach einer Sperrzeit wiederbekommen. Auch die Teilnahme an der MPU kann erst nach dieser Zeit erfolgen. Anders verhält es sich beim Abstinenznachweis.
Diesen kann und sollte man möglichst unmittelbar nach dem Delikt in Angriff nehmen. Denn erstens nimmt der Abstinenznachweis in jedem Fall einige Monate an Zeit in Anspruch. Zweitens ist die Motivation, etwas gegen sein eigenes Problem zu unternehmen, in der Zeit direkt nach dem Delikt am höchsten. Wer schon während der Sperrzeit einen Abstinenznachweis durchführt, kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt an der MPU teilnehmen und bekommt seinen Führerschein im Idealfall schnell wieder zurück.
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Woher weiß ich, wie lange ich Abstinenz nachweisen muss?
Die Führerscheinstelle ist nicht nur für die Vergabe, sondern auch für den Entzug der Fahrerlaubnis zuständig. Abhängig vom zugrundeliegenden Delikt wird man dort den Nachweis über die Abstinenz einer bestimmten Dauer einfordern.
Bei einem Alkoholvergehen muss normalerweise ab einem Blutalkohol von mehr als 1,6 Promille die Abstinenz für einen Zeitraum von 6 oder 12 Monaten nachgewiesen werden. Bei einem Drogenmissbrauch liegt die geforderte Abstinenzzeit meistens bei 12 Monaten, in Ausnahmen kann sie auch für lediglich 6 Monate angeordnet werden.
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