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Was ist eine Abstinenzkontrolle?
Wer aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder dem Fahren unter Drogeneinfluss seinen Führerschein verliert, der muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben der Auflage, ein hohes Bußgeld zu zahlen, muss man sich auch von seinem Führerschein verabschieden. Dies gilt mindestens für die durch die lokale Führerscheinstelle vorgegebene Sperrzeit. Doch auch nach deren Ablauf kann man die Fahrerlaubnis in aller Regel nicht ohne auflagen wieder neu beantragen. Zumeist muss man vorher an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen, für die wiederum ein Abstinenznachweis erforderlich ist. dieses Dokument belegt, dass die entsprechende Person während des zuvor genannten Abstinenzzeitraumes clean beziehungsweise trocken geblieben ist. Um dies zu belegen, sind während des festgesetzten Zeitraumes mehrere Termine zur Abstinenzkontroller erforderlich. Nur wenn dabei kein Konsum der entsprechenden Substanzen festgestellt wird, gilt die jeweilige Abstinenzkontrolle als bestanden. Sind sämtliche Abstinenzkontrollen vom Anfang bis zum Ende des Abstinenzzeitraumes negativ, so gilt der Abstinenznachweis als erbracht. Mit dem von der durchführenden Stelle ausgestellten Dokument kann man sich dann zwecks Neubeantragung der Fahrerlaubnis an die zuständige Führerscheinstelle wenden.
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Wer entscheidet wie lange ich Abstinenznachweis?
Für den Entzug des Führerscheines ist die Polizei zuständig: Kommt man alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen in eine allgemeine Verkehrskontrolle, muss man das Auto sofort stehenlassen. Gleiches gilt, wenn man im entsprechenden Zustand an einem Verkehrsunfall beteiligt ist – unabhängig von der Frage der Schuld. Ab dem Zeitpunkt des Entzuges übernimmt die zuständige Führerscheinstelle alle weiteren Maßnahmen. Hier wird in jedem Einzelfall über den weiteren Verlauf der Angelegenheit befunden.
In den beschriebenen Fällen ist es ausgeschlossen, dass man den Führerschein gleich wieder ausgehändigt bekommt. Die Führerscheinstelle legt die Dauer der Sperrfrist fest, ab der man den Führerschein wieder neu beantragen kann. Gibt es gute Gründe für die Annahme, dass die entsprechende Person Drogen- oder alkoholsüchtig ist, muss eine Wiederholung des benannten Vergehens weitestmöglich ausgeschlossen werden. Um eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Abhängigkeit auszuschließen, kann die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Abstinenznachweis einfordern. Je nach Einzelfall wird ein Abstinenzzeitraum bestimmt, der zwischen sechs und zwölf Monaten liegt. Während die teilnehmende Person in Bezug auf die Dauer kein Mitbestimmungsrecht hat, kann sie die durchführende Stelle frei wählen. Sofern die Voraussetzungen für beide Testmethoden gegeben sind, kann man auch selbst entscheiden, ob man Kontrollen per Haaranalyse oder per Urinscreening durchführen möchte. Die Haaranalyse ist preisgünstiger und einfacher planbar, daher wird diese Methode meistens vorgezogen. Ein Wechsel der Testmethode während des Abstinenzzeitraumes ist nicht möglich.
Wann ist ein Abstinenznachweis nötig?
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb man den Führerschein verlieren kann. Neben dem Verursachen eines schweren Verkehrsunfalls oder dem überhohen Punktestand „in Flensburg“ geschieht der Entzug häufig aufgrund eines Drogen- oder Alkoholmissbrauchs. Wird hierbei deutlich (oder gibt es starke Indizien dafür), dass bei der entsprechenden Person eine Drogen- oder Alkoholsucht vorliegt, geht die zuständige Führerscheinbehörde von einem hohen Risiko aus, dass sich die Situation wiederholen könnte. In einem solchen Fall ist die Erbringung eines Abstinenznachweises unabdingbar. Nur wer nachweisen kann, über den individuell festgelegten Abstinenzzeitraum hinweg clean beziehungsweise trocken geblieben zu sein, gilt im Hinblick auf Drogen oder Alkohol nicht mehr als ein Risiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Praxistipp: Wie kann man sich am besten auf die MPU vorbereiten?
Wie lange ist ein Abstinenznachweis gültig für die MPU?
Ein Abstinenznachweis belegt, dass eine Person für die Dauer eines zuvor festgelegten Zeitraumes clean beziehungsweise trocken geblieben ist. er gilt allerdings nicht als dauerhaft gültiger Freibrief. Das bedeutet, dass die für die Neubeantragung des Führerscheines erforderliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) unmittelbar nach dem Erhalt des Abstinenznachweises durchgeführt werden muss. Andernfalls bestünde das Risiko, dass eine teilnehmende Person nach dem Erhalt des Abstinenznachweises den eigenen Erfolg mit einem exzessiven Drogen- beziehungsweise Alkoholkonsum feiert. Natürlich ist dies auch nicht auszuschließen, wenn die MPU gleich für den nächsten Tag angesetzt ist. Doch auch hierfür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Wer nach dem Drogen- oder alokoholbedingten Führerscheinentzug und dem bestandenen Abstinenznachweis an einer MPU teilnimmt, muss auch hier noch einmal bei einem Drogen- beziehungsweise Alkoholtest nachweisen, weiterhin keine Drogen zu konsumieren. Alkohol darf i.d.R. in kleinen Mengen konsumiert werden. Man ist aber gut beraten, bei der MPU vollkommen nüchtern zu erscheinen.
Kann man Abstinenznachweis umgehen?
Der Abstinenznachweis wird aus nachvollziehbaren Gründen verlangt: Wer offensichtlich oder mutmaßlich Drogen- oder alkoholsüchtig ist, würde beim steuern eines Kraftfahrzeuges im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Der Abstinenznachweis sorgt dafür, das Risiko so gering wie möglich zu halten. Da es keine andere Methode gibt, die Abstinenz der entsprechenden Person sicher zu belegen, ist der Abstinenznachweis unumgänglich. Eine Anfechtung der Auflage auf juristischem Wege hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Auflage aus guten Gründen als nicht angebracht dargestellt werden kann.
Kann man die Abstinenz verkürzen?
In aller Regel gilt: Der Abstinenznachweis muss für den gesamten, durch die zuständige Behörde angeordneten Abstinenzzeitraum erbracht werden. Personen, die wiederholt durch Drogen- oder Alkoholmissbrauch bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufgefallen sind, müssen mit einem Abstinenzzeitraum von vollen 12 Monaten rechnen. Es gibt allerdings unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, den Abstinenzzeitraum zu verkürzen. Hierfür bieten einige zugelassene Stellen spezielle Kurse an, deren erfolgreiche Teilnahme erkennen lässt, dass jemand sein Verhalten grundlegend geändert hat. Ob und inwiefern eine Teilnahmebescheinigung an einem solchen Kurs den eigenen Abstinenzzeitraum verkürzen kann, ist vom Einzelfall abhängig.
Wie läuft ein Abstinenznachweis durch Haaranalyse ab?
Das menschliche Haar ist nicht nur natürlicher Körperschmuck, sondern auch ein sehr guter Datenspeicher. Durch darin eingelagerte Stoffe lassen sich recht genau Rückschlüsse auf den Stoffwechsel ziehen. Dies gilt u.a. auch bei einem Konsum von Alkohol oder Drogen: Wenn die Haare weder gefärbt noch getönt, gebleicht oder anderweitig chemisch behandelt sind, kann man auch nach Monaten noch feststellen, ob jemand während dieser Zeit Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
Daher ist der Ablauf des Abstinenznachweises sehr gut planbar: Sobald sich die teilnehmende Person für eine durchführende Stelle entschieden hat, werden mehrere Kontrolltermine im Abstand von drei Monaten vereinbart. Bei diesen Terminen werden jeweils zwei bleistiftdicke Strähnen von drei Zentimetern Länge entnommen, die Aufschluss geben über einen möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum während der zurückliegenden drei Monate. Unter den beschriebenen Voraussetzungen ist diese Methode sehr präzise und kaum manipulierbar. Zwar kursieren im Internet Tipps, wie man die fraglichen Stoffe aus dem haar auswaschen könne. Doch dies ist nur bei einigen Stoffen und auch nur ansatzweise möglich. Auch vermeintliche Wundermittel, mit denen man das Haar reinwaschen könne, können dieses Versprechen leider nicht halten. Schlimmer noch: Sie kosten sehr viel Geld und können für Haarstruktur und Kopfhaut sehr schädigend sein.
Die Haarproben werden in der Praxis beziehungsweise im Labor durch Fachpersonal entnommen. Um jede Manipulation auszuschließen, darf die teilnehmende Person mit einer einmal entnommenen Haarprobe nicht mehr in Kontakt kommen.
Wurden während des Abstinenzzeitraumes bei keiner der entnommenen Proben Spuren der fraglichen Substanzen gefunden, die oberhalb des zugelassenen Grenzwertes liegen, so gilt der Abstinenznachweis als erbracht. Mit dem von der durchführenden Stelle erhaltenen Dokument kann man dann für die MPU vorstellig werden und einen weiteren Schritt zurück zum Führerschein unternehmen.
Ein Wechsel von der Haaranalyse zum Urinscreening ist während des Abstinenzzeitraumes nicht zulässig.
Wie läuft Abstinenznachweis ab?
Nach dem Entzug des Führerscheines darf man kein Fahrzeug mehr im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres steuern. Relativ zeitnah erhält man ein Schreiben von der Führerscheinstelle, in dem man über die Auflagen informiert wird, die für eine Neubeantragung des Führerscheines erbracht werden müssen. Wurde der Führerschein wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes entzogen, so ist in aller Regel nicht nur eine Sperrzeit einzuhalten, bevor man den Führerschein neu beantragen kann. Man muss auch eine MPU durchlaufen, die wiederum einen Abstinenznachweis voraussetzt. Mittels Haaranalyse oder Urinscreening wird dabei untersucht, ob sich im Körper eindeutig zuzuordnende Abbauprodukte gebildet haben, die auf den Konsum von Alkohol oder Drogen zurückzuführen sind. Diese Stoffe reichern sich für eine recht kurze Zeit in Blut und Urin an, im Haar bleiben sie sogar dauerhaft gespeichert. Daher gibt es zwei unterschiedliche Methoden, einen Abstinenznachweis durchzuführen.
Sofern der Proband über ausreichend viel eigenes Haar verfügt, dass weder getönt, gefärbt, gebleicht oder sonstwie chemisch behandelt ist, können für die Dauer des Abstinenzzeitraumes im dreimonatigen Rhythmus Kontrolltermine anberaumt werden, bei denen jeweils zwei bleistiftdicke Strähnen von drei Zentimetern Länge entnommen werden. diese Strähnen untersucht man dann auf die fraglichen Substanzen.
Die alternative Methode ist das Urinscreening. Diese Methode wird immer dann angewendet, wenn die Haaranalyse aus den genannten Gründen nicht infrage kommt. Beim Urinscreening kann man immer im Hinblick auf den Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum immer nur für wenige Tage in die Vergangenheit blicken. Daher werden Kontrolltermine immer so kurzfristig angesetzt, dass sich die teilnehmende Person nicht durch zeitweilige Abstinenz auf den Kontrolltermin vorbereiten kann, um anschließend wieder zur Droge oder zur Flasche zu greifen. Um jede Manipulation auszuschließen, muss die Urinprobe vor den wachsamen Augen einer qualifizierten Person abgegeben werden.
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Wie durch Urinscreening Abstinenz nachweisen?
Nicht nur im menschlichen Kopf- und Körperhaar, sondern auch im Urin lassen sich Spuren eines Drogen- oder Alkoholkonsums nachweisen. Allerdings ist ein Nachweis der fraglichen Stoffe hier nicht länger als wenige Tage möglich. Daher ist das Urinscreening i.d.R. hinter der Haaranalyse nur die zweitbeste Wahl. Zur Anwendung kommt das Urinscreening zum Beispiel, wenn jemand nicht ausreichend viel Haare besitzt oder diese nicht lang genug sind, um die erforderlichen Proben zu entnehmen.
Teilnehmende Personen vereinbaren mit der durchführenden Stelle zwar die Dauer des Abstinenzzeitraumes und die Anzahl der Kontrolltermine. Allerdings werden diese immer nur sehr kurzfristig im Voraus anberaumt. So soll verhindert werden, dass sich jemand durch eine nur temporäre Abstinenz auf den Termin vorbereitet, um danach wieder Alkohol zu trinken oder Drogen zu konsumieren.
Die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer muss also damit rechnen, im wahrsten Sinne von heute auf morgen zur Urinkontrolle gebeten zu werden. Dafür muss man persönlich und natürlich pünktlich im Labor oder in der Praxis erscheinen. Dort uriniert man vor den wachsamen Augen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in einen eigens dafür vorgesehenen Becher. Diese Sichtkontrolle ist erforderlich, um Manipulationsversuchen vorzubeugen.
Eine abgegebene Probe wird dem Zugriff der teilnehmenden Person sofort entzogen und ebenfalls sehr zeitnah auf die fraglichen Stoffe untersucht. Sind diese nicht nachweisbar oder liegen sein unter dem jeweils zugelassenen Grenzwert, gilt die Probe als negativ. Sind bis zum Ende des Abstinenzzeitraumes alle abgegebenen Proben negativ, so gilt die Abstinenz als gewährleistet und die teilnehmende Person bekommt den schriftlichen Abstinenznachweis ausgehändigt. Dieses Dokument wird benötigt, um gleich im Anschluss an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen zu können.
Wer sich einmal für die Methode des Urinscreenings entschieden hat, kann während des Abstinenzzeitraumes nicht zur Haaranalyse wechseln.