Über uns

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Standort München

AbstinenzNachweis (MPU)
Steinstr. 75,
81667 München

Terminvereinbarung unter Kontakt@Abstinenznachweis.com

Über Mich: Herr Peter Sedlmeier – Ihr Experte für Abstinenzprogramme

Mein Name ist Peter Sedlmeier und ich bin seit vielen Jahren als Experte für Abstinenzprogramme tätig. In meiner Funktion als Spezialist auf diesem Gebiet habe ich zahlreichen Menschen geholfen ihren Weg zur Abstinenz zu finden und somit ihre Lebensqualität zu verbessern.

Was mache ich?

Meine berufliche Laufbahn ist geprägt von einem starken Engagement für die Förderung der Verkehrssicherheit und die Unterstützung von Personen, die mit Alkohol- oder Drogenproblemen zu kämpfen haben. Ich arbeite eng mit MPU-Stellen und anderen Institutionen zusammen, um Abstinenznachweise für diejenigen zu erstellen, die sich auf den Weg der Besserung begeben möchten.

Als Experte für Abstinenzprogramme führe ich gründliche Untersuchungen durch, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Kriterien erfüllt sind. Dies umfasst die Überwachung von Alkohol- und Drogenscreenings, die Gewinnung von Proben gemäß strengen Standards und die Analyse dieser Proben in akkreditierten Laboren. Meine Expertise erstreckt sich auch auf die Erstellung von Abschlussberichten und die Interpretation der Befunde, um die Abstinenz der betroffenen Personen nachzuweisen.

Wofür dienen die Abstinenzprogramme?


Abstinenzprogramme sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Menschen, die in der Vergangenheit Alkohol- oder Drogenprobleme hatten, wieder sicher am Verkehr teilnehmen können. Diese Programme sind insbesondere für Personen relevant, die ihren Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben und ihn wiedererlangen möchten.

Darüber hinaus sind Abstinenzprogramme auch für Arbeitgeber wichtig, die sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter frei von Suchtmitteln sind, insbesondere wenn dies die Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft. In solchen Fällen kann die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit sein.

Wofür kann man die Abstinenzprogramme anwenden?

Abstinenzprogramme können in verschiedenen Situationen angewendet werden:

  • Führerscheinwiederherstellung: Personen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ihren Führerschein verloren haben, können an Abstinenzprogrammen teilnehmen, um die Voraussetzungen für die erneute Erlangung ihres Führerscheins zu erfüllen.
  • Arbeitsplatzsicherheit: Arbeitgeber können Abstinenzprogramme als Teil ihres Drogen- und Alkoholtests für Mitarbeiter verwenden, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz sicher bleibt und die Produktivität erhalten bleibt.
  • Gerichtliche Anordnungen: In einigen Fällen können Abstinenzprogramme von Gerichten angeordnet werden, um sicherzustellen, dass Personen sich von Drogen oder Alkohol fernhalten und sich auf den Weg zur Genesung begeben.

In jedem Fall ist mein Ziel als Experte für Abstinenzprogramme, Menschen zu unterstützen, ihre Abstinenzziele zu erreichen und ein gesundes, suchtfreies Leben zu führen. Ich bin stolz darauf, meinen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Straßen und in unserer Gesellschaft leisten zu können.

Unter anderem besteht die Möglichkeit, mich als Coach für:

  • Anti-Aggression und
  • Deeskalation zu engagieren.

Ich bin nach SAFE Aggression Management für Institute akkreditiert.

SAFE Aggression Management für Institute
SAFE Aggression Management für Institute

Wenn Sie weitere Informationen zu Abstinenzprogrammen benötigen oder Fragen dazu haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter Kontakt@Abstinenznachweis.com erreichen.

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Wir arbeiten nach den CTU-Kriterien

Am Beginn steht eine Hypothese in der Fahreignungsdiagnostik, die es von Ihnen zu erfüllen gilt. Im chemisch-toxikologischen Bereich wird diese in sog. 4 CTU-Kriterien eingeordnet. In den CTU-Kriterien werden die Forderungen an den Ablauf der Untersuchung und die Untersuchungsmethodik gestellt. Wenn die Kriterien erfüllt werden, haben Sie die Möglichkeit den Abstinenznachweis für einen bestimmten Zeitraum von MPU-Stellen anerkennen zu lassen. Hier zählt der Grundsatz “Die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde sind fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar” [1].

Bedingungen für die Durchführung der Alkohol- bzw. Drogenscreenings (CTU Kriterium 1)

  • Transparente Durchführung und
  • Lückenlose Nachvollziehbarkeit über den gesamten Abstinenzzeitraum
  • Dokumentation der Art, Dauer und Häufigkeit der Urinkontrollen durch das Labor
  • Jede Abweichungen vom vereinbarten Vertrag ist zu dokumentieren
  • Kontrollzeitraum umfasst in der Regel 12 Monate
  • 6 unvorhergesehenen Kontrollterminen im Abstinenzzeitraum
  • In Sonderfällen sind 6-monatige Zeiträume mit 4 Kontrollen möglich
  • Bei Verlängerung des Abstinenzkontrollprogramms durch z.B. verspäteten MPU-Termin gelten folgende Punkte. Wenn zum voraussichtlichen MPU-Termin der Abstinenznachweis älter als 4 Monate sein wird kann der Abstinenzzeit länger nachgewiesen werden. Hier kann die Abstinenz mit einer Haaranalyse mit einem 3 cm langen Haarsegments für 3 Monate erfolgen oder 3 Urinkontrollen binnen 4 Monaten bzw. Dies ist in den Zusatzkriterium A 1.3 N Nr. 7 geregelt.
    Klienten nach erfolgreichem einjährigen Abstinenzprogramm und

Anforderungen an die Gewinnung der Probe zum Abstinenznachweis (CTU Kriterium 2)

“Das Untersuchungsmaterial wurde auf eine Weise gewonnen und an das Analysela­bor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzüberprüfung oder zum Nachweis einer aktuellen Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag den aktuellen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann” [1].

Vorgaben bei Probenabgabe bei der Untersuchungsstelle

  • Die Abgabe der Urinprobe unter Sicht.
  • Die Temperaturmessung des Urins unmittelbar nach der Probenabgabe
  • Bestätigung der Authentizität der Urinprobe durch Unterschrift

Anforderungen an die Analytik des Labors für die Auswertung (CTU Kriterium 3)

“Die Untersuchung findet in einem nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt, ist als Abstinenznachweis oder Nachweis einer aktuellen Drogenfreiheit am Untersuchungstag verwertbar und umfasst alle relevanten Stoffgruppen” [1].

Regelungen in den Unterpunkten im CTU-3 Kriterium

  • Qualifikation das Labor
  • Welche Substanzen analysiert werden müssen
  • Mindestbestimmungsgrenze nach Substanz
  • Dokumentation aller Substanzen die beweissicher identifiziert werden können.

Anforderungen an die Dokumentation der erhobenen Befunde und deren Beurteilung (CTU Kriterium 4)

“Die toxikologischen Befundübermittlungen an den Auftraggeber bzw. an die Begutachtungsstelle lassen eine Bewertung der Durchführungsbedingungen und eine Interpretation vor dem Hintergrund der Fragestellung (Abstinenzkontrolle oder aktueller Nachweis der Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag) zu” [1].

Welche Daten müssen im Abschlussbericht enthalten sein

  • Überwachungszeitraum
  • Anzahl und Art der Screenings
  • Fehlzeiten und eventuelle Unregelmäßigkeiten
  • Beurteilung des Scrennings im Abschlussbericht
[1] Schubert, W., Dittmann, V. und Brenner-Hartmann, J. (Hrsg.)(2013): Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien, Kirschbaum Verlag, Bonn, 3. Auflage, www.kirschbaum.de

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