Wer ordnet Abstinenznachweis an?

Wer verlangt den Abstinenznachweis?

Wer ordnet Abstinenznachweis an?
Wer ordnet Abstinenznachweis an?
Wer aufgrund eines verkehrsrechtlich relevanten Deliktes seinen Führerschein abzugeben hat, kann diesen oft nur unter Auflagen neu beantragen. Erst nach einer Sperrfrist ist es möglich ihn wieder neu zu beantragen. In vielen Fällen ist auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und die vorherige Erbringung eines Abstinenznachweises verpflichtend. Wer ordnet Abstinenznachweis an?

Über eine solche Verpflichtung entscheidet die zuständige Führerscheinstelle, die einen gewissen Ermessenspielraum hat. Im Regelfall gilt, wen man unter dem Einfluss harter Drogen hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, verliert den Führerschein. Zudem hat er vor der MPU-Teilnahme einen Abstinenznachweis zu erbringen. Gleiches gilt bei einer Alkoholfahrt mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille.

Ganz wichtig ist, die Pflicht zum Abstinenznachweis gilt nur dann, wenn man den Führerschein nach dessen Entzug wieder neu beantragen möchte. Wer in der Zukunft ohnehin kein Kraftfahrzeug mehr im Bereich der StVO führen möchte, braucht auch keinen Führerschein mehr und ist daher auch nicht zur Abstinenz verpflichtet. Dass sie aus verschiedenen Gründen dennoch ratsam ist, steht auf einem anderen Blatt.


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Woher weiß ich, ob ich einen Abstinenznachweis erbringen muss?

Die örtliche Fahrerlaubnisbehörde ist nicht nur für die Vergabe, sondern auch für den Entzug des Führerscheines zuständig. Wer ordnet Abstinenznachweis an? Außerdem legt sie fest, ob und über einen wie langen Zeitraum die betreffende Person einen Abstinenznachweis zu erbringen hat.

Hierfür hat die Behörde einen gewissen Ermessenspielraum. Bei einem einmaligen Fahren unter Alkoholeinfluss kann eventuell auf die Erbringung des Abstinenznachweises verzichtet werden. Liegt der Blutalkoholwert jedoch über dem Wert von 1,6 Promille, ist der Abstinenznachweis allerdings unumgänglich. Gleiches gilt beim Konsum harter Drogen.

Bei Drogen ist über den festgelegten und durch die Behörde genannten Zeitraum eine vollkommene Abstinenz nachzuweisen. Bei Alkohol kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch die Reduzierung des Alkoholkonsums auf ein kontrolliertes Maß einfordern, das dann über den Abstinenznachweis bestätigt werden muss.

Im Vorfeld der MPU kann auch ein freiwilliger Abstinenznachweis erbracht werden, wenn ein solcher nicht behördlich angeordnet wurde. Dieser wird durch den Verkehrspsychologen als ein Zeichen des guten Willens gewertet, dass ein Teilnehmer sein eigenes Leben wieder in den Griff bekommen möchte. Dies wiederum kann sich positiv auf die Prognose des Gutachters auswirken.

Praxisinfo: Was ist eine Abstinenzkontrolle?

Wann kann man mit dem Abstinenznachweis beginnen?

Nach dem Entzug des Führerscheines ist dessen Wiedererlangung in vielen Fällen mit der Teilnahme an einer MPU verbunden. Bis man diese durchlaufen kann, ist allerdings eine behördlich festgelegte Sperrfrist einzuhalten.

Anders verhält es sich mit dem Abstinenznachweis. Der betroffenen Person steht es frei, bereits am Tag nach dem Entzug des Führerscheines abstinent zu bleiben. Auch die Teilnahme an einem Abstinenznachweis ist aus behördlicher Sicht bereits sofort möglich. Ein Urinscreening wäre schon wenige Tage nach begonnener Abstinenz unauffällig.

Eine Haarprobe hingegen würde zu diesem Zeitpunkt noch den Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum aus der Vergangenheit widerspiegeln. Daher muss man das natürliche Haarwachstum abwarten, um ein negatives Testergebnis zu erzielen.

Würde man sich alle Haare direkt am Tag des Führerscheinentzuges abrasieren und ab sofort trocken oder clean bleiben, so hätte man allerdings die Gewissheit, dass die nachwachsenden Haare keine Spuren von Alkohol oder Drogen mehr enthalten.

Lesetipp: Wer muss Abstinenz nachweisen?

Wie läuft eine Abstinenzkontrolle ab?

Wer ordnet Abstinenznachweis an? Hat die Führerscheinstelle für die Neubeantragung des Führerscheines die Teilnahme an einer MPU und die Erbringung eines Abstinenznachweises angeordnet, so hat die betroffene Person die freie Wahl, sich eine zugelassene Begutachtungsstelle auszusuchen.

Dort wird zunächst festgelegt, ob die Abstinenz via Haaranalyse oder per Urinscreening festgestellt werden kann. Hat der Betroffene ausreichend viele und nicht chemisch behandelte Haare, so ist die Haaranalyse das probate Mittel.

Hier genügt es, Termine für die Entnahme von Haarproben festzusetzen. Im drei- beziehungsweise sechsmonatigen Turnus entnimmt man dann zwei jeweils bleistiftdicke Haarsträhnen von drei beziehungsweise sechs Zentimetern Länge. Diese geben Auskunft darüber, ob die Person in den zurückliegenden drei Monaten Alkohol oder in den vergangenen sechs Monaten Drogen konsumiert hat.

Anders verhält es sich beim Urinscreening. Dieses Verfahren ist zwar genauer, allerdings lassen sich die relevanten Spuren nur kurze Zeit nach dem Konsum nachweisen. Daher wird zwar die Anzahl der durchzuführenden Tests im Vorfeld genannt, die genauen Termine werden aber stets sehr kurzfristig anberaumt.

So lässt sich verhindern, dass Teilnehmer lediglich für den Termin für kurze Zeit abstinent bleiben, um anschließend wieder zur Flasche beziehungsweise zur Droge zu greifen. Die Abgabe der Probe wird durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der durchführenden Stelle beaufsichtigt, um Manipulationsversuche auch zu diesem Zeitpunkt ausschließen zu können.

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