Wer muss Abstinenz nachweisen?

Wer ordnet den Abstinenznachweis an?

Wer muss Abstinenz nachweisen?
Wer muss Abstinenz nachweisen?
Wer den Führerschein aufgrund eines verkehrsrechtlich relevanten Deliktes abgeben muss, muss nach einer Sperrzeit oftmals an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Wer muss Abstinenz nachweisen? Wer nach dem Konsum harter Drogen hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges erwischt wird kommt um die MPU nicht rum. Es ist hierzu in jedem Fall vor der MPU-Teilnahme einen Abstinenznachweis zu erbringen.

Gleiches gilt in fast allen Fällen, wenn zum Tatzeitpunkt der Blutalkoholwert über dem Wert von 1,6 Promille liegt. Die Führerscheinstelle hat allerdings einen gewissen Ermessenspielraum, wer vor der Teilnahme an der MPU einen Abstinenznachweis vorzuweisen hat.

Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme an der MPU oftmals verpflichtend ist. Die Erbringung des Abstinenznachweises ist nur dann verpflichtend, wenn man den Führerschein nach dessen Entzug erneut beantragt. Wer anschließend auf das Führen eines Kraftfahrzeuges im Bereich der StVO verzichtet, braucht keinen Führerschein und muss das Verfahren daher auch nicht durchlaufen.


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Wie läuft ein Abstinenznachweis ab?

Hat die zuständige Führerscheinbehörde nach dem temporären Entzug des Führerscheines die Teilnahme an einer MPU und die vorherige Erbringung eines Abstinenznachweises angeordnet, kann die betroffene Person für die Durchführung eine zulässige Stelle beauftragen. Als erstes ist zu prüfen, wer muss Abstinenz nachweisen. Zuerst wird festgelegt, welches Verfahren für die Alkohol- oder Drogenkontrolle in Betracht kommt.

Eine Haaranalyse ist das einfachere, kostengünstigere und damit gängigere Verfahren. Wer ausreichend lange und chemisch unbehandelte Haare hat, lässt sich zum Nachweis eines möglichen Alkoholkonsums im dreimonatigen Turnus zwei Strähnen von drei Zentimetern Länge entnehmen. Bei Drogen sind die Termine über den Abstinenzzeitraum im sechsmonatigen Turnus angesetzt. Dann werden jeweils zwei sechs Zentimeter lange Strähnen entnommen.

Ist eine Haaranalyse nicht möglich, so kommt das Urinscreening als Alternative zur Anwendung. Dafür wird die Anzahl der Termine im Vorfeld genannt, die exakten Zeitpunkte werden allerdings sehr kurzfristig anberaumt. Denn ein Drogen- oder Alkoholkonsum kann via Urinscreening nur kurzzeitig nachgewiesen werden – und die Teilnehmenden sollen sich nicht durch lediglich kurzzeitige Abstinenz auf den Termin vorbereiten können.

Auch bei der Abgabe der Probe soll jeder Manipulationsversuch ausgeschlossen werden. Daher muss die Probe vor den wachsamen Augen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Labors oder Arztes abgegeben werden.

Praxistipp: Was ist bei der Abstinenzkontrolle zu beachten?

Wann kann man mit dem Abstinenznachweis beginnen?

Wenn man aufgrund von Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer seinen Führerschein entzogen bekommt, ist dessen Neubeantragung mit verschiedenen Auflagen verbunden. In vielen Fällen muss etwa erfolgreich an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilgenommen werden, die wiederum einen Abstinenznachweis voraussetzt. Zwar ist bis zur MPU eine Sperrzeit einzuhalten. Dies gilt allerdings nicht für den Abstinenznachweis.

Wer bereits am Tag nach dem Entzug des Führerscheines abstinent bleibt, verliert keine unnötige Zeit und ist besonders motiviert, die Abstinenz auch tatsächlich durchzuhalten. Allerdings würde eine sofort abgegebene Haarprobe logischerweise den Drogen- beziehungsweise Alkoholkonsum der zurückliegenden anzeigen.

Eine „saubere“ Haarprobe ist also erst dann möglich, wenn man sofort abstinent bleibt und den Haaren ausreichend viel Zeit zum Nachwachsen lässt. Ein negatives Urinscreening hingegen wäre prinzipiell schon nach wenigen Tagen möglich.

Lesetipp: Wo mache ich ein Urinscreening?

Wie lange dauert ein Abstinenznachweis?

Wenn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nicht nur die MPU, sondern auch den Abstinenznachweis anordnet, so kann der Abstinenzzeitraum sechs oder zwölf Monate betragen. Hierbei hat die Behörde einen Ermessensspielraum und lässt in ihre Entscheidung viele verschiedene Faktoren mit einfließen. In den meisten Fällen muss man von einer zwölfmonatigen Abstinenz ausgehen, die durch mehrere Kontrolltermine bestätigt wird. Bereits ein einziges positives Ergebnis macht den Abstinenznachweis komplett hinfällig.

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