Das sind die Begutachtungsstellen wie TÜV oder DEKRA (die auch die MPU durchführen dürfen), außerdem Toxikologen an einem forensisch akkreditierten Labor, Ärzte des Gesundheitsamtes oder des öffentlichen Dienstes sowie Ärzte der Rechts-, Betriebs- oder Verkehrsmedizin.
Auftraggeber der durchführenden Stelle ist stets der Betroffene selber, nicht etwa die Polizei oder die zuständige Führerscheinstelle. Auch ist die Erbringung eines Abstinenznachweises nur dann verpflichtend, wenn man über den weiteren Weg der MPU seinen Führerschein zurückbekommen möchte.
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Wer fordert den Abstinenznachweis?
Der Führerschein kann bei einer Unfallbeteiligung oder einer allgemeinen Verkehrskontrolle aus verschiedenen Gründen entzogen werden. Nicht in jedem Fall ist die Teilnahme an der MPU mit der Erbringung eines Abstinenznachweises verbunden.
Bei Drogen- oder Alkoholdelikten ist es eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Führerscheinstelle. Sie entscheidet ob ein Abstinenznachweis zu erbringen ist. Generell gilt, wer unter Einfluss harter Drogen ein Kraftfahrzeug steuert und man ihn dabei erwischt, muss anschließend die Drogenabstinenz nachweisen. Beim Konsum von Alkohol ist ein Abstinenznachweis normalerweise ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille zu erbringen.
Im Rahmen der MPU ist eine freiwillige Abstinenz ebenfalls gerne gesehen. Diese zeigt dem Gutachter eine Auseinandersetzung des Teilnehmers mit dem zugrundeliegenden Delikt und kann sich positiv auf die finale Einschätzung auswirken.
Eine Anordnung des Abstinenznachweise erfolgt strenggenommen nicht. Die Teilnahme ist nur dann verpflichtend, wenn man über die anschließende MPU seinen entzogenen Führerschein wieder beantragen will.
Praxiswissen: Was ist eine Abstinenzkontrolle?
Wie läuft Abstinenzkontrolle ab?
Wenn die zuständige Führerscheinstelle nach dem Entzug des Führerscheines eine MPU mit vorgelegtem Abstinenznachweis verlangt, um den Führerschein wieder beantragen zu können, kann sich der Betroffene selbst an eine zugelassene Stelle wenden.
Diese kontrolliert die Abstinenz entweder in bestimmten Abständen mittels Haaranalyse oder zu spontan anberaumten Terminen über das Urinscreening. Denn die Abbauprodukte von Drogen oder Alkohol lassen sich im Haar dauerhaft nachweisen, im Urin sind sie aber nicht länger als wenige Tage zu finden.
Für die Haaranalyse gibt man zwei Proben von der Dicke eines Bleistiftes ab. Diese überprüft man anschließend auf den Konsum von Drogen oder Alkohol. Dabei entspricht ein Zentimeter Haar dem Zeitraum eines Monats. Bei einer drei Zentimeter langen Strähne kann man also den Konsum in den zurückliegenden drei Monaten erkennen.
Das Urinscreening ist aufwändiger und umständlicher. Damit sich die Teilnehmer nicht durch temporäre Abstinenz auf den Termin vorbereiten können, ist dieser sehr kurzfristig angesetzt. Die Abgabe der Probe erfolgt stets unter den Augen eines Arztes oder einer Ärztin, damit auch hier keine Manipulation stattfinden kann.
Lesetipp: Was ist eine Abstinenzkontrolle?
Wie lange ist mein Abstinenznachweis gültig?
Gültig ist der Abstinenznachweis lediglich für den Zeitraum, für den die Abstinenz bescheinigt ist. Ist also mittels Abstinenznachweis zu belegen, dass man in der ersten Hälfte eines Jahres clean beziehungsweise trocken geblieben ist, zählt er für diesen Zeitraum. Der Nachweis im Rahmen der MPU ist nur unmittelbar nach dessen Erhalt anzuerkennen.
Möchte man erst Wochen oder gar Monate später an der MPU teilnehmen, findet der Abstinenznachweis keine Anerkennung. Und auch die Feier zwischen dem Erhalt des Abstinenznachweises und der Durchführung der MPU ist eingetrübt.
Denn unabhängig vom zuvor durchgeführten Abstinenznachweis kann am Tag der MPU ein Drogen- und Alkoholtest durchgeführt werden. Fällt der positiv aus, ist der zuvor erbrachte Abstinenznachweis nichts mehr wert.
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