Ansonsten ist die Fahreignungsprüfung erforderlich, wenn bei einer vorliegenden Behinderung oder Grunderkrankung die prinzipielle Fahreignung festgestellt werden soll. Außerdem ist sie in Anspruch zu nehmen, wenn Kraftfahrer selbst oder der behandelnde Arzt Zweifel an einer weiterhin bestehenden Fahrtauglichkeit haben. Die Fahrtauglichkeitsbegutachtung besteht aus einer medizinischen Untersuchung, einem Test der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie einem Gespräch mit einem Facharzt für Verkehrsmedizin. Dieser erstellt aufgrund der aus allen Teilen der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse ein Gutachten über die Fahreignung der begutachteten Person.
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Inhaltsverzeichnis
Wie läuft ein verkehrsmedizinisches Gutachten ab?
Das verkehrsmedizinische Gutachten ist zudem nach einer Untersuchung zu erstellen. Diese ist überdies ähnlich wie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) aus drei Teilen zusammensetzt. Wie läuft die Fahreignungsbegutachtung ab? Im ersten Teil ist weiterhin die körperliche Verfassung zu ermitteln. Anschließend folgt ein Leistungs- und Reaktionstest am Computer. Abschließend ist ein Gespräch mit einem Fachmediziner für Verkehrsmedizin bei derUntersuchung. Der Arzt bildet sich anschließened aus der Gesamtheit der Untersuchungen eine Einschätzung. Zuletzt verfasst er diese in Form eines Gutachtens schriftlicht.
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Wer zahlt ein verkehrsmedizinisches Gutachten?
Das verkehrsmedizinische Gutachten ist eine Leistung, die durch den jeweiligen Kraftfahrer selbst zu zahlen ist. Krankenkassen oder andere Versicherungen übernehmen die anfallenden Kosten leider nicht. Die turnusmäßige Verlängerung des Führerscheins in den Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sowie (ab dem 50. Lebensjahr) C1 und C1E ist bei Berufskraftfahrern berufsrelevant. Daher ist es üblich, dass die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden.
Praxistipp: Fahrtauglichkeitsuntersuchung was ist das?
Was macht man bei einer Führerscheinuntersuchung?
Die Führerscheinuntersuchung ist eine besondere Form der verkehrsmedizinischen Begutachtung. Inhaber der Führerscheinklassen C, CE, D1, D1E, D und DE sowie (ab dem 50. Lebensjahr) C1 und C1E müssen die Gültigkeit ihrer Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt wird.
Diese Tauglichkeitsbescheinigung kann man nach einer entsprechenden Untersuchung auch vom Hausarzt bekommen. Die Untersuchung beinhaltet eine Beratung, die Erhebung der Anamnese, eine ausführliche Ganzkörperuntersuchung, einen orientierenden Hörtest sowie eine Labordiagnostik, die ein kleines Blutbild, den Blutzucker sowie Nieren- und Urinwerte beinhaltet.
Lesetipp: Was ist ein Fahreignungsgutachten?
Kann Hausarzt Gutachten erstellen?
Ein Hausarzt ist der Ansprechpartner für die Verlängerung der auf jeweils 5 Jahre befristeten Führerscheine der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sowie (ab dem 50. Lebensjahr) C1 und C1E. Für diese Verlängerung ist eine einfache Führerscheinuntersuchung ausreichend, die auch der Hausarzt vornehmen kann.
Soll aufgrund diagnostizierter oder vermuteter körperlicher beziehungsweise geistiger Einschränkungen überprüft werden, ob eine Fahreignung gegeben ist, muss dafür eine verkehrsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Hierfür ist es erforderlich, sich an einen Facharzt für Verkehrsmedizin zu wenden. Bei diesem handelt es sich zumeist nicht um den Hausarzt, allerdings kann dieser einen Patienten zu einem spezialisierten Kollegen überweisen.
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