Cannabis am Steuer bleibt in Deutschland ein sensibles Thema – auch nach der Gesetzesänderung. Zwar ist der Konsum für Erwachsene grundsätzlich legal, doch beim Fahren gelten strenge Regeln. Entscheidend ist, dass du nicht berauscht bist und der gesetzliche THC-Grenzwert im Blutserum eingehalten wird. Dieser Grenzwert liegt seit der Reform bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter und betrifft volljährige Fahrer außerhalb der Probezeit. Wer jünger ist oder sich in der Probezeit befindet, unterliegt nahezu einer 0-Toleranz-Regel.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Darf man in Deutschland nach dem Cannabiskonsum Auto fahren?
- 2.1 Gesetzliche Grundlage und THC-Grenzwert
- 2.2 Strafen bei Überschreitung der 3,5-ng/ml-Grenze
- 2.3 Sonderregeln für junge Fahrer und Probezeit
- 2.4 Individuelle Abbauzeiten und fehlende Warteangaben
- 2.5 Erkennbarkeit von Rauschzuständen bei Verkehrskontrollen
- 2.6 Empfehlungen für sicheres Verhalten im Straßenverkehr
- 2.7 Der neue Schwellenwert und die Sanktionen
- 2.8 Die strikte „Nulltoleranz“ für Sondergruppen
- 2.9 Das Verbot des Mischkonsums (THC und Alkohol)
- 2.10 Fazit
- 2.11 FAQ
Das Wichtigste in Kürze
- THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml Blutserum für volljährige Fahrer außerhalb der Probezeit.
- Überschreitung des Grenzwerts: Ordnungswidrigkeit, meist 500 €, 1 Monat Fahrverbot und Punkte.
- Unter 21 Jahre oder in Probezeit: faktisches Cannabis-Verbot am Steuer.
- Keine feste Wartezeit nach Konsum – Abbau stark individuell.
- Regelmäßiger Konsum kann auch Tage später zu Überschreitungen führen.
Darf man in Deutschland nach dem Cannabiskonsum Auto fahren?
Ja, aber nur, wenn du nicht berauscht bist und dein THC-Wert unter dem gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum liegt. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt nahezu eine 0-Toleranz-Grenze.
Gesetzliche Grundlage und THC-Grenzwert
Der zentrale Punkt beim Thema Cannabis am Steuer ist der gesetzliche THC-Grenzwert. Er wurde nach der Gesetzesänderung auf 3,5 ng/ml im Blutserum festgelegt. Dieser Wert soll sicherstellen, dass Autofahrer nicht beeinträchtigt sind. Für volljährige Fahrer außerhalb der Probezeit gilt dieser Grenzwert als klare Grenze. Liegt der Laborwert darüber, wird eine Beeinträchtigung angenommen.
Schon geringe Überschreitungen können ernste Konsequenzen haben. Besonders wichtig ist, dass der Grenzwert nicht bedeutet, dass Fahren ab diesem Wert erlaubt ist. Vielmehr muss zusätzlich gewährleistet sein, dass du nicht berauscht wirkst. Die Polizeikontrolle bewertet daher immer auch deine Fahrweise und dein Verhalten.
Strafen bei Überschreitung der 3,5-ng/ml-Grenze
Wird der Grenzwert überschritten, drohen spürbare Sanktionen. In der Regel erwartet dich ein Bußgeld von 500 Euro. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Strafen steigen deutlich, wenn Alkohol und Cannabis kombiniert konsumiert wurden.
Denn Mischkonsum gilt als erheblich risikoerhöhend. Die Behörden prüfen auch, ob ein gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt. Bei wiederholten Verstößen droht eine MPU. Deshalb ist es wesentlich, nicht nur den Grenzwert im Blick zu behalten, sondern auch sein Verhalten ehrlich zu reflektieren.
Sonderregeln für junge Fahrer und Probezeit
Für Fahrer unter 21 Jahren sowie für Personen in der Probezeit ist die Rechtslage besonders streng. Hier gilt faktisch eine 0-Toleranz-Regel. Bereits geringste THC-Restmengen können als Verstoß gewertet werden. Hintergrund ist, dass junge Fahrer statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind.
Daher möchte der Gesetzgeber hier besonders vorsichtig vorgehen. Betroffene müssen neben Bußgeldern häufig auch mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Dazu gehören Aufbauseminare oder Verlängerungen der Probezeit. Dadurch kann ein einzelner Fehler schnell sehr teuer und langfristig spürbar werden.
Individuelle Abbauzeiten und fehlende Warteangaben
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es keine pauschale Wartezeit nach dem Konsum gibt. Der THC-Abbau verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Relevant sind unter anderem Körperfettanteil, Stoffwechsel und Konsumhäufigkeit.
Wer regelmäßig konsumiert, kann selbst Tage später noch über dem Grenzwert liegen. Das macht die Einschätzung besonders schwer. Manche Konsumenten fühlen sich zwar nicht mehr berauscht, haben aber dennoch messbare Werte über 3,5 ng/ml. Daher lässt sich keine Aussage wie „Nach 24 Stunden bist du sicher“ treffen. Nur klare Abstinenz vor dem Fahren schafft echte Sicherheit.

Erkennbarkeit von Rauschzuständen bei Verkehrskontrollen
Neben dem Laborwert prüft die Polizei auch äußere Anzeichen. Dazu gehören veränderte Pupillen, verlangsamte Reaktionen oder Unsicherheit beim Sprechen. Auch ungewöhnliche Fahrmanöver fallen schnell auf. Polizisten nutzen häufig Schnelltests, um eine erste Einschätzung zu treffen.
Bei positivem Befund wird eine Blutprobe angeordnet. Diese gilt als rechtliche Grundlage für Sanktionen. Selbst wenn der Wert knapp unter dem Grenzwert liegt, kann ein offensichtlicher Rauschzustand zum Problem werden. Deshalb ist die eigene Wahrnehmung ein schlechter Ratgeber.
Empfehlungen für sicheres Verhalten im Straßenverkehr
Die sicherste Regel lautet: Fahren erst dann, wenn du dich vollständig klar fühlst. Sobald der Konsum regelmäßig erfolgt, wird es jedoch schwierig, die Werte richtig einzuschätzen. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel nicht fahren.
Auch verkehrspsychologische oder rechtliche Beratungen können helfen, Risiken besser zu verstehen. Sie geben Orientierung, wenn bereits Auffälligkeiten im Verkehr vorlagen. Zudem erhältst du dort Hinweise zu möglichen MPU-Anforderungen. So kannst du Verantwortung zeigen und langfristige Nachteile vermeiden.
Der neue Schwellenwert und die Sanktionen
Die Frage „Wann darf man mit Cannabis Autofahren?“ wird seit dem 22. August 2024 durch einen neuen, gesetzlich festgelegten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) beantwortet. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Dieser Grenzwert soll gewährleisten, dass nur das Fahren unter relevanter Beeinträchtigung geahndet wird. Ein Verstoß führt in der Regel zu einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot, wobei bei Wiederholungstätern die Strafen deutlich ansteigen.
Die strikte „Nulltoleranz“ für Sondergruppen
Obwohl die allgemeine THC-Grenze auf 3,5 ng/ml angehoben wurde, gilt für bestimmte Gruppen eine strikte Nulltoleranz: Für Fahrer unter 21 Jahren und alle Fahrer, die sich noch in der zweijährigen Führerschein-Probezeit befinden, ist der Konsum von Cannabis am Steuer faktisch verboten.
Bei ihnen führt bereits der Nachweis kleinster Mengen THC im Blut zu Sanktionen und dem Risiko einer MPU. Diese Regelung zielt darauf ab, junge und unerfahrene Fahrer besonders zu schützen und eine hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bevor sie mit Cannabis Autofahren.
Das Verbot des Mischkonsums (THC und Alkohol)
Wer mit Cannabis Autofahren möchte, muss strikt darauf achten, keinen Mischkonsum zu betreiben. Die neue Gesetzgebung sieht ein absolutes Alkoholverbot in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter THC-Einfluss vor.
Das bedeutet: Selbst geringe Mengen Alkohol, die unterhalb der 0,5-Promille-Grenze liegen, erhöhen die Strafe bei einer gleichzeitig festgestellten THC-Konzentration drastisch. Dies kann im Wiederholungsfall schnell zu einem Bußgeld von 1000 Euro und einem längeren Fahrverbot führen.
Fazit
Cannabis am Steuer ist nur dann erlaubt, wenn kein Rausch vorliegt und der THC-Grenzwert eingehalten wird. Die Regeln sind streng, und schon kleine Fehler können hohe Kosten und Fahrverbote nach sich ziehen. Besonders junge Fahrer sind stark eingeschränkt. Da Abbauzeiten individuell stark schwanken, ist Vorsicht das wichtigste Prinzip. Wer sicher gehen will, fährt nüchtern – oder lässt das Auto stehen. So vermeidest du Strafen und schützt dich und andere im Straßenverkehr.
Quellen:
- ADAC: Neuer THC-Grenzwert: Das gilt für Cannabis und Auto fahren
- DEKRA Roadsafety: Cannabiskonsum und Autofahren
- Rightmart: Cannabis-Legalisierung & Autofahren: Die Regelungen
FAQ
Wann darf man mit Cannabis Autofahren nach dem neuen Gesetz?
Sie dürfen mit Cannabis Autofahren, solange die Konzentration des aktiven Wirkstoffs THC im Blutserum unter dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) liegt. Diese Grenze gilt für alle Fahrer über 21 Jahren, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Was bedeutet der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum?
Der Wert von 3,5 ng/ml wird als das Limit angesehen, ab dem eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Er entspricht etwa der Wirkung einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Wie lange muss ich nach dem Konsum warten, um wieder fahren zu dürfen?
Experten raten dringend, nach gelegentlichem Konsum von Cannabis mindestens 24 Stunden zu warten, um sicher unterhalb des Grenzwerts zu liegen. Bei regelmäßigem Konsum kann das aktive THC wesentlich länger im Blut verbleiben, wodurch das Risiko eines Verstoßes steigt.
Gelten die neuen Regeln auch für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren?
Nein, für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin eine strikte Nulltoleranzgrenze. Bei ihnen führt bereits der Nachweis kleinster Mengen THC zu Sanktionen, unabhängig vom neuen Grenzwert.
Dürfen Patienten mit ärztlich verordnetem Medizinal-Cannabis Auto fahren?
Ja, Patienten dürfen Auto fahren, wenn das Cannabis medizinisch verordnet wurde und sie das Medikament stabil eingestellt einnehmen. Die Voraussetzung ist, dass trotz der Einnahme keine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Welche Strafe droht beim ersten Verstoß über dem Grenzwert?
Der erste Verstoß gegen den Grenzwert von 3,5 ng/ml THC wird in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Im Wiederholungsfall steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer deutlich an.
Darf ich Cannabis im Auto mitführen, auch wenn ich nicht fahre?
Ja, seit der Legalisierung ist das Mitführen von Cannabis im Auto für Erwachsene in den gesetzlich erlaubten Mengen (bis zu 25 Gramm) gestattet. Wichtig ist, dass die Menge unzugänglich für Kinder und nicht unmittelbar griffbereit ist, um den Vorwurf des Konsums während der Fahrt zu vermeiden.
Ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer erlaubt?
Nein, die Kombination von THC und Alkohol am Steuer ist absolut verboten, selbst wenn beide Werte für sich genommen unterhalb der jeweiligen Grenzwerte liegen. Dies führt zu härteren Strafen, da das Unfallrisiko durch Mischkonsum signifikant steigt.
Wird bei einer Verkehrskontrolle nur der THC-Wert gemessen?
Bei einer Kontrolle wird zunächst ein Drogenschnelltest (Speicheltest) durchgeführt, der auf THC reagiert. Ist dieser positiv, folgt eine Blutentnahme, die den gerichtsfesten, aktiven THC-Wert im Blutserum ermittelt.
Wann wird trotz des neuen Grenzwerts eine MPU angeordnet?
Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird in der Regel bei wiederholter Überschreitung des 3,5 ng/ml Grenzwerts oder bei zusätzlichem Nachweis von Missbrauch oder Abhängigkeit angeordnet. Die Fahrerlaubnisbehörde beurteilt dann die generelle Fahreignung.