Wer bestimmt die Fahrtauglichkeit?

Was wird bei Fahrtauglichkeitsuntersuchung gemacht?

Wer bestimmt die Fahrtauglichkeit?
Wer bestimmt die Fahrtauglichkeit?
Vor Antritt einer Fahrt ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet, die eigene Fahrtauglichkeit zu bestimmen. Wer bestimmt die Fahrtauglichkeit? Diese Einschätzung gilt dabei unabhängig vom Besitz und der Gültigkeit des Führerscheines. Wer also beispielsweise aufgrund von Migräne oder einem zu hohen Alkoholkonsum aktuell nicht in der Lage zu Steuern eines Fahrzeuges ist, darf die Fahrt nicht antreten. Wenn es sich dabei um eine andere Person handelt, darf ein Fahrzeugeigner der betreffenden Person keinen Zugang zum Steuer des Fahrzeuges gewähren.

Bei Zweifeln an der Fahreignung sind Autofahrer unabhängig von einer polizeilichen beziehungsweise behördlichen Aufforderung angehalten, diese Probleme mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Dieser kann eine Therapie vorschlagen und zudem einleiten oder die entsprechende Person an einen Fachkollegen aus der Verkehrsmedizin überweisen. Dieser wiederum führt dann individuelle Fahreignungstests durch und erstellt auf Basis der Ergebnisse ein Privatgutachten. Die Resultate sind dann also nur die Testperson auszuhändigen.

Etwas anders verhält es sich, wenn die Fahreignung verpflichtend aus einem akuten Anlass oder turnusmäßig zu überprüfen ist. Etwa zur Verlängerung eines LKW- oder Busführerscheins. Hierfür ist nur eine einfache Führerscheinuntersuchung erforderlich, die auch der Hausarzt vornehmen kann.


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Was bedeutet eingeschränkte Fahrtauglichkeit?

Unter eingeschränkter Fahrtauglichkeit versteht man eine Fahrtauglichkeit, die mit bestimmten Auflagen verbunden sein kann. Wer bestimmt die Fahrtauglichkeit? Bei Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit oder bestimmten Bewegungsbehinderungen kann die Fahrtauglichkeit für bestimmte Klassen mit keinen oder nur geringen Auflagen gewährt, für andere aber womöglich verweigert werden. In einem Regelwerk ist genau vermerkt, welche Behinderung oder welche Symptome eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit anzeigen oder diese vollständig ausschließen.

In einigen Fällen ist die Fahrtauglichkeit temporär aufgehoben, gilt später aber wieder ohne Beschränkungen. Nach Operationen unter Vollnarkose sind die entsprechenden Personen in der Regel nach einer Woche wieder fahrtüchtig. Epileptiker müssen ein Jahr anfallsfrei sein, um ein Auto im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres zu führen.

Praxiswissen: Fahrtauglichkeitsuntersuchung – Was ist das eigentlich?

Kann ein Arzt mir das Autofahren verbieten?

Hat ein Arzt den Eindruck, dass die Fahrtauglichkeit seines Patienten im gegenwärtigen Zustand beeinträchtigt ist, kann er ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Beispiele dafür sind die Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol oder Drogen, aber auch ein Schlaganfall oder eine Epilepsie. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arztes, ob er ein Fahrverbot ausspricht. Zumeist ist ein erstmalig ausgesprochenes Fahrverbot auf drei bis sechs Monate befristet, kann im Bedarfsfall aber verlängert werden.

Lesetipp: Wie läuft die Fahreignungsbegutachtung ab?

Bei welcher Krankheit darf man nicht Auto fahren?

Die Reihe der Erkrankungen, die das Führen von Kraftfahrzeugen im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres ausschließen, ist exakt aufgelistet. Beispiele dafür sind schwere Stoffwechselerkrankungen, schwere hirnorganische Psychosyndrome, akute Psychosen, Manien und Depressionen, schwere Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht, messbare und unkontrollierte Tagesschläfrigkeit, schwere Niereninsuffizienz oder Schizophrenie.

Liegt eine entsprechende Erkrankung vor dem Erwerb des Führerscheines vor, so gibt ein ärztliches Gutachten Klarheit über die individuelle Situation. Tritt die Erkrankung oder ein entsprechendes Symptom erst später zutage, so ist der Betroffene vor einer weiteren Führung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verpflichtet, dies fachmedizinisch abklären zu lassen und sich an ein eventuell ausgesprochenes ärztliches Fahrverbot zu halten.
Welche Menschen dürfen kein Auto fahren?

Wenn einer oder mehrere der zuletzt genannten Krankheiten oder Symptome zutreffen, so darf die entsprechende Person kein Auto im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs führen. Außerdem gilt ein generelles Fahrverbot für Menschen mit einer oder mehreren körperlichen oder geistigen Behinderungen, die eine Fahreignung generell ausschließen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Menschen mit Handicap kein Auto fahren dürfen. Eine fachmedizinische Untersuchung klärt in jedem Einzelfall, ob eine Fahreignung ausgesprochen werden kann und ob diese ggf. mit Auflagen verbunden ist.

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