Auch der Halter des Fahrzeuges ist hier ebenso in der Pflicht: Hat er Kenntnis von körperlichen oder psychischen Einschränkungen einer Person muss er somit handeln. Sind dementsprechend erhebliche Zweifel an deren aktueller Verfassung, so darf er ihr das Fahrzeug nicht überlassen.
Wer Zweifel an der eigenen Fahreignung hat, sollte auf jeden Fall das vertrauensvolle Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin suchen. Anschließend ist nach den erhaltenen Empfehlungen zu handeln.
Der Arzt oder die Ärztin ist an die Schweigepflicht gebunden, kann bei Zweifeln an der Fahreignung aber an einen Fachkollegen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation verweisen. Auf Basis der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung kann er dann ein Privatgutachten erstellen, von dem nur der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt wird. Grundsätzlich sollte stattdessen vor der Erstellung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens die Ursache eines vorhandenen Grundleidens durch eine spezifische Diagnostik ermittelt werden.
Für die Begutachtung sollten dann die verfügbaren Unterlagen einschließlich des Arztbriefes des behandelnden Arztes vorgelegt werden können. Auch für die verpflichtende Fahrtauglichkeitsuntersuchung sind die Schritte daher vergleichbar. Allerdings hängt dann von der Einschätzung des Gutachters ab, ob die Testperson ihre Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse behalten darf. Im Vorfeld ist es immer gut zu wissen, was wird bei Fahrtauglichkeitsuntersuchung gemacht.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet eingeschränkte Fahrtauglichkeit?
Eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit ist dann gegeben, wenn bestimmte Grunderkrankungen beziehungsweise Symptome die Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges entsprechend einschränken. Im Falle von Schwerhörigkeit beziehungsweise Gehörlosigkeit bestimmten Bewegungsbehinderungen und einer Reihe anderer Symptome ist die Fahreignung für die meisten Führerscheinklassen gegeben.
Während schwere kardiologische Symptome das Führen von Kraftfahrzeugen generell ausschließen. Einige Symptome schränken die Fahreignung zumindest temporär ein. Epileptiker müssen für die Fahrtauglichkeit ein Jahr lang anfallsfrei sein. Nach Operationen unter Vollnarkose gelten Patienten in der Regel nach einer Woche folglich wieder als fahrgeeignet.
Auch Heuschnupfen und andere Allergien oder Migräne können die Fahreignung temporär ausschließen. Betroffene Kraftfahrer sind verpflichtet, sich selbst auf aktuelle Fahreignung einzuschätzen und ggf. vor Fahrtantritt auf eine Besserung des eigenen Zustandes zu warten.
Lesetipp: Welche Arten von MPU-Gutachten gibt es?
Kann ein Arzt mir das Autofahren verbieten?
Wenn ein Mediziner den Eindruck hat, dass der Zustand seines Patienten dessen Fahreignung beeinträchtigt, kann er tatsächlich ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Dies kann beispielsweise nach einem Schlaganfall, bei Epilepsie oder einer Abhängigkeit von Medikamenten, Drogen oder Alkohol der Fall sein.
Viele Mediziner nutzen die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zur Orientierung. In dieser sind zahlreiche Mängel und Erkrankungen aufgeführt, die eine Einschränkung der Fahrtauglichkeit bedeuten. Allerdings ist es im individuellen Ermessen des Arztes, ob er ein ärztliches Fahrverbot ausspricht.
In einem solchen Fall muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Meistens ist das erstmalig ausgesprochene ärztliche Fahrverbot auf 3 bis 6 Monate befristet. Wenn sich der Zustand des Patienten innerhalb dieser Zeit nicht dauerhaft verbessert, kann das ärztliche Fahrverbot verlängert werden.
Hintergrundwissen: Was ist die Fahrtauglichkeitsuntersuchung?
Bei welcher Krankheit darf man nicht Auto fahren?
Es gibt eine genaue Auflistung von Erkrankungen, bei denen das Führen von Kraftfahrzeugen auf der Straße verboten ist. Dazu gehören
- schwere Stoffwechselerkrankungen,
- akute Psychosen,
- schwere hirnorganische Psychosyndrome,
- Manien und schwere Depressionen,
- Schizophrenie,
- schwere Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht,
- schwere Niereninsuffizienz,
- messbare und nicht kontrollierbare Tagesschläfrigkeit,
- schwere Lungen- und Bronchialerkranken mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik sowie
- erhebliche Störung des Gleichgewichtssinnes (mit Ausnahmen)
Welche Menschen dürfen kein Auto fahren?
Alle Personen, auf die einer oder mehrere der zuletzt genannten Punkte zutrifft, dürfen kein Auto im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres steuern. Hinzu kommen Personen mit einer oder mehreren Behinderungen körperlicher oder geistiger Natur, die eine Fahreignung komplett ausschließen.
Das generelle Verbot des Autofahrens betrifft allerdings nicht alle Menschen mit Behinderung. Im Zweifel wird in einer Untersuchung geklärt, ob eine Fahreignung ausgesprochen werden kann und welche Auflagen damit ggf. verbunden sind.
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