Opioide

Was sind Opioide?

Opioide sind eine Gruppe von stark wirksamen Schmerzmitteln, die auf das zentrale Nervensystem wirken. Sie gehören zu den wirksamsten Substanzen in der Behandlung starker Schmerzen, bergen jedoch ein hohes Risiko für Abhängigkeit und Nebenwirkungen.

Opioide binden an spezielle Opioid-Rezeptoren im Gehirn, Rückenmark und anderen Körperregionen. Sie hemmen dort die Weiterleitung von Schmerzsignalen und lösen gleichzeitig eine beruhigende und euphorisierende Wirkung aus. Opioide können natürlichen Ursprungs sein (z. B. Morphin aus dem Schlafmohn) oder synthetisch hergestellt werden (z. B. Fentanyl, Tramadol).

Beispiele für Opioide:

  • Natürliche Opioide: Morphin, Codein

  • Halbsynthetische Opioide: Oxycodon , HydromorphonOxycodon, Hydromorphon

  • Synthetische Opioide: Fentanyl, Pethidin, Methadon

Medizinische Anwendung:

Opioide werden eingesetzt bei:

  • Akuten starken Schmerzen, z. B. nach Operationen oder Unfällen

  • Chronischen Schmerzen, z. B. bei Krebserkrankungen

  • Palliativmedizin, zur Linderung von Leid in der Sterbephase

  • Substitutionstherapie, z. B. Methadon bei Heroinabhängigkeit

Wirkung:

  • Schmerzlindernd (analgetisch)

  • Beruhigend und angstlösend

  • Euphorisierend (Glücksgefühl)

  • Verlangsamung der Atmung und Verdauung

Nebenwirkungen:

  • Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen

  • Schläfrigkeit, Benommenheit

  • Atemdepression bei Überdosierung (lebensbedrohlich)

  • Toleranzentwicklung (es wird zunehmend mehr Wirkstoff benötigt)

  • Abhängigkeit bei längerem oder unsachgemäßem Gebrauch

Suchtpotenzial:

Opioide können bereits nach kurzer Einnahme eine körperliche und psychische Abhängigkeit verursachen. Der Übergang vom medizinischen Gebrauch zum Missbrauch verläuft oft schleichend. Besonders gefährlich ist die nicht ärztlich kontrollierte Einnahme oder die Kombination mit Alkohol oder anderen sedierenden Substanzen.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland:

Viele Opioide unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Sie dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht und mit spezieller Verschreibung abgegeben werden. Missbrauch, unerlaubter Besitz oder Handel sind strafbar.

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