Codein

Was ist Codein?

Codein (auch Codin geschrieben) ist ein opioides Schmerz- und Hustenmittel, das aus dem Schlafmohn gewonnen oder synthetisch hergestellt wird. Es gehört zur Gruppe der Opiate und wirkt im Körper vor allem schmerzstillend (analgetisch) und hustenreizdämpfend (antitussiv).

Wirkung:

  • Zentral dämpfend: Codein wirkt auf das zentrale Nervensystem und vermindert die Wahrnehmung von Schmerz.

  • Hustenstillend: Unterdrückt den Hustenreiz im Gehirn (nicht schleimlösend).

  • Sedierend: Leicht beruhigende Wirkung, kann Müdigkeit und Entspannung hervorrufen.

  • Euphorisierend: In höheren Dosen kann es ein leichtes „High“ erzeugen – was das Missbrauchspotenzial erhöht.

Verwendung:

  • Medizinisch: Zur Behandlung von Reizhusten (z. B. in Hustensäften) und mittelstarken Schmerzen, oft in Kombination mit Paracetamol.

  • Nicht-medizinisch: In der Szene wird Codein teils missbräuchlich konsumiert, z. B. in Form von „Purple Drank“ oder „Lean“ – ein Mix aus Codein-haltigem Hustensaft, Limonade und Süßigkeiten.

Risiken und Nebenwirkungen:

  • Müdigkeit, Übelkeit, Verstopfung, Atemdepression

  • Abhängigkeitspotenzial: Besonders bei längerem oder unsachgemäßem Gebrauch.

  • Wechselwirkungen mit Alkohol oder anderen Dämpfenden Substanzen können lebensgefährlich sein.

  • Entzugssymptome bei Absetzen nach Gewöhnung: Unruhe, Schlaflosigkeit, Schmerzen.

Rechtlicher Status (Deutschland):

  • Codein ist verschreibungspflichtig und unterliegt in bestimmten Konzentrationen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

  • In niedriger Dosierung (z. B. in manchen Hustensäften) ist es nicht BtM-pflichtig, aber weiterhin apothekenpflichtig.

  • Missbräuchlicher Erwerb, Besitz oder Konsum ohne Rezept kann strafrechtliche Folgen haben.

Relevanz bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung):

  • Wird Codein ohne medizinische Indikation oder auf illegalem Weg konsumiert, kann das als missbräuchlicher Arzneimittelkonsum oder sogar als BTM-Verstoß gewertet werden.

  • Fahrtüchtigkeit: Codein beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit – besonders in Kombination mit anderen dämpfenden Substanzen.

  • In der MPU wird überprüft, ob eine Abhängigkeit vorliegt, ob ein Missbrauchsmuster besteht und wie die Person damit umgeht.

  • Möglicherweise wird eine Abstinenzzeit, ein ärztliches Gutachten oder ein Nachweis über die Therapie/Aufarbeitung gefordert.

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