Auch wenn es viele Schnittmengen gibt, darf das Fahreignungsgutachten nicht mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verwechselt werden. Bei einem Fahreignungsgutachten wird mit dem Fahreignungstest festgestellt, ob eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse im Bereich des öffentlichen Straßenverkehres zu führen.
- Es gibt verschiedene Gründe, ein Fahreignungsgutachten durchzuführen.
Kraftfahrer, die aufgrund bestimmter, neu auftretender Symptome unsicher sind, ob sie weiterhin Auto fahren sollten, können einen Test in Verbindung mit einem sogenannten Privatgutachten durchführen lassen. Das Ergebnis wird nur dem Teilnehmer selbst mitgeteilt. - Kraftfahrer, die aufgrund einer ärztlichen Diagnose mit einem ärztlichen Fahrverbot rechnen müssen, können ihre Fahreignung mittels Test feststellen lassen.
- Fahrer von Bussen oder schweren LKW müssen ihre Fahreignung turnusmäßig mit einem Fahreignungstest überprüfen lassen. Hier geht es dabei darum, die Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse zu behalten. In diesem Fall genügt normalerweise aber auch die einfache Führerscheinuntersuchung, die auch der Hausarzt vornehmen kann.
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Inhaltsverzeichnis
Wie läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab?
Die verkehrsmedizinische Untersuchung weist Ähnlichkeiten zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung auf. Auch hier erfolgt zuerst die medizinische Untersuchung, bei der auch etwaige Vorerkrankungen oder Krankheitssymptome berücksichtigt werden. Dann setzt sich der Test mit einer Überprüfung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit fort, bevor die Untersuchung mit einem Gespräch mit einem Fachmediziner abschließt. Dieser lässt aus den vorangegangenen Tests gewonnene Erkenntnisse mit einfließen und erstellt schließlich aus allen Bestandteilen der Untersuchung sein Gutachten. Dieses Gutachten besagt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen jemand in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug der relevanten Klasse zu führen.
Praxiswissen: Was ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung?
Wer darf kein Auto fahren?
Grundsätzlich gibt es Erkrankungen und Behinderungen körperlicher wie psychischer beziehungsweise geistiger Art, die das Führen eines Kraftfahrzeugs auf der öffentlichen Straße generell ausschließen. Darüber hinaus kann ein Arzt nach Feststellung bestimmter Symptome eine so erhebliche Einschränkung der Fahreignung erkennen, dass er ein temporäres oder dauerhaft gültiges ärztliches Fahrverbot ausspricht.
Allerdings gibt es zahlreiche Grauzonen, bei denen nicht per se ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Eine Fahreignungsprüfung kann feststellen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dies gilt sowohl bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen als auch bei neu auftretenden Symptomen.
Was kostet ein Gutachten für Fahreignung?
Je nach Art und Umfang, aber auch nach Wahl der Begutachtungsstelle können die Kosten für die Fahrtauglichkeitsüberprüfung zwischen 70 und 200 Euro liegen. Die Kosten für die Fahrtauglichkeitsprüfung sind durch den Teilnehmer selbst zu tragen. Von der Krankenkasse werden diese nicht übernommen. Bei Berufskraftfahrern gehört die Untersuchung allerdings zu den Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs. Daher ist es üblich, dass der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.
Wann darf ich nicht mehr Auto fahren?
Eine Altersobergrenze für Autofahrer gibt es in Deutschland nicht. Allerdings ist jeder Kraftfahrer verpflichtet, seine eigene Fahrtauglichkeit einzuschätzen und diese im Zweifel ärztlich überprüfen zu lassen. Stellt sich in einer ärztlichen Untersuchung heraus, dass die Sinneswahrnehmung aufgrund von Alter oder Krankheit deutlich reduziert ist (und sich gleichzeitig nicht durch Hilfsmittel im erforderlichen Maße ausgleichen lässt), stellt der Mediziner ein ärztliches Fahrverbot aus. Gleiches gilt bei einem deutlich verminderten Leistungs- und Reaktionsvermögen.
Derlei Einschränkungen können in jedem Alter vorkommen. Sofern sie sich zeitnah oder mittelfristig wieder abschalten lassen, wird das Fahrverbot nur für eine befristete Zeit ausgesprochen. Ist eine Wiederherstellung der vollständigen Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht ausgeschlossen, kommt dies einem sofortigen und dauerhaften Fahrverbot gleich.
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