Z-Drugs

Was sind Z-Drugs?

Z-Drugs ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe von verschreibungspflichtigen Schlafmitteln, die chemisch nicht zu den klassischen Benzodiazepinen gehören, aber eine ähnliche Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben. Der Name leitet sich von den Anfangsbuchstaben der Wirkstoffe ab, die häufig mit „Z“ beginnen, darunter:

  • Zolpidem

  • Zopiclon

  • Zaleplon

Wirkung:

Z-Drugs wirken schlafanstoßend, beruhigend und angstlösend. Sie binden an dieselben GABA-Rezeptoren wie Benzodiazepine, weshalb ihre Wirkung ähnlich ist – jedoch mit kürzerer Halbwertszeit und meist geringerer Muskelrelaxation.
Sie werden vor allem bei Einschlaf- oder Durchschlafstörungen ärztlich verordnet.

Anwendungsgebiete:

  • Kurzfristige Behandlung von Schlafstörungen

  • Teilweise auch bei Angststörungen, wenn andere Mittel nicht wirksam sind

Risiken und Nebenwirkungen:

  • Gewöhnung und Abhängigkeit: Bereits nach wenigen Wochen kann sich eine körperliche und psychische Abhängigkeit entwickeln.

  • Entzugserscheinungen: Schlaflosigkeit, Angst, Unruhe, Reizbarkeit bis hin zu Krampfanfällen.

  • Gedächtnisprobleme, Schwindel, Stürze (besonders bei älteren Menschen)

  • Morgendliche Benommenheit – kann Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen.

Relevanz im Kontext von BTM und MPU:

  • Z-Drugs sind verschreibungspflichtig, fallen aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – ihr Missbrauch kann jedoch fahreignungsrelevant sein.

  • Bei nicht ärztlich verordnetem Konsum, Mischkonsum mit Alkohol oder Drogen oder einer bekannten Abhängigkeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

  • In der MPU ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konsummuster erforderlich, ggf. mit Nachweis von Abstinenz oder Therapie.

  • Auch der vermeintlich legale Missbrauch (z. B. Nutzung über längere Zeit ohne Rücksprache mit dem Arzt) kann problematisch sein.

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