THC ist die Abkürzung für Delta-9-Tetrahydrocannabinol, den bekanntesten und primär psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze (Cannabis sativa, Cannabis indica). Es gehört zur Gruppe der Cannabinoide.
Inhaltsverzeichnis
Hauptmerkmale und Wirkung:
- Psychoaktive Wirkung: THC ist hauptsächlich für die berauschende Wirkung („High“) verantwortlich, die mit dem Konsum von Cannabisprodukten (Marihuana, Haschisch, Cannabisextrakte) verbunden ist. Es beeinflusst das zentrale Nervensystem, indem es an spezifische Cannabinoid-Rezeptoren (vor allem CB1-Rezeptoren) im Gehirn bindet, die Teil des körpereigenen Endocannabinoid-Systems sind.
- Effekte: Die Wirkung von THC kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt von der Dosis, der Konsumform, der persönlichen Verfassung und der Umgebung ab. Typische Effekte umfassen:
- Euphorie, Entspannung, Wohlbefinden
- Veränderte Sinneswahrnehmung (Farben, Klänge, Zeitgefühl)
- Gesteigerter Appetit („Fressflash“)
- Reduziertes Kurzzeitgedächtnis und Konzentrationsschwierigkeiten
- Beeinträchtigung der Koordination und Reaktionszeit
- Mögliche unerwünschte Wirkungen wie Angst, Paranoia, Verwirrung, beschleunigter Herzschlag.
- Medizinische Relevanz: THC besitzt auch medizinisch relevante Eigenschaften und wird therapeutisch genutzt. Dazu gehören:
- Schmerzlinderung (analgetisch)
- Appetitanregung (z.B. bei Krebserkrankungen oder HIV/AIDS)
- Linderung von Übelkeit und Erbrechen (antiemetisch, z.B. während einer Chemotherapie)
- Muskelentspannung (muskelrelaxierend, z.B. bei Multipler Sklerose). In Deutschland sind THC-haltige Arzneimittel (z.B. Dronabinol, Nabiximols) auf Betäubungsmittelrezept verschreibungsfähig.
Rechtliche Lage in Deutschland (Stand: Mai 2025):
- THC selbst unterliegt weiterhin den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
- Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) hat jedoch spezifische Ausnahmen geschaffen:
- Der Besitz einer bestimmten Menge Cannabis zum Eigenkonsum durch Erwachsene ist unter den im CanG festgelegten Bedingungen erlaubt.
- Der private Eigenanbau einer begrenzten Anzahl von Cannabispflanzen durch Erwachsene ist erlaubt.
- Der gemeinschaftliche Anbau in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen soll zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich ab Juli 2024) möglich werden.
- Medizinalcannabis (getrocknete Blüten oder Extrakte) kann von Ärzten auf Rezept (in der Regel BtM-Rezept) verschrieben werden.
- Produkte aus Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 % fallen in der Regel nicht unter das BtMG.
- Der unerlaubte Handel mit Cannabis sowie der Besitz und Anbau über die gesetzlich erlaubten Mengen hinaus bleiben strafbar. Das Führen eines Fahrzeugs unter THC-Einfluss ist ebenfalls verboten und wird sanktioniert (spezifische Grenzwerte sind zu beachten).
Nachweisbarkeit:
- THC und seine Abbauprodukte (Metaboliten, z.B. THC-COOH) sind in Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel) und Haaren nachweisbar, was für Drogentests im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz relevant ist. Die Nachweisdauer variiert stark je nach Konsummuster und Testmethode.
Formen:
- THC kommt in unterschiedlichen Konzentrationen in getrockneten Cannabisblüten (Marihuana), im Harz (Haschisch) sowie in Ölen, Extrakten und Edibles (Lebensmittel mit Cannabis) vor.