Blutalkoholkonzentration

Was bedeutet Blutalkoholkonzentration

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) bezeichnet die Menge an reinem Alkohol im Blut, gemessen in Promille (‰). Sie ist ein zentraler medizinischer und rechtlicher Messwert zur Beurteilung der Alkoholisierung einer Person – insbesondere im Straßenverkehr oder bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten.

Berechnung:

Die BAK gibt an, wie viele Gramm reiner Alkohol pro Liter Blut vorhanden sind.
Beispiel: Eine BAK von 1,0 ‰ bedeutet, dass in einem Liter Blut 1 Gramm Alkohol enthalten ist.

Die BAK kann ermittelt werden durch:

  • Blutprobe (gerichtlich anerkannt, genaueste Methode)

  • Atemalkoholmessung (zur Abschätzung, z. B. durch Polizei – nicht gleichbedeutend mit BAK)

Einflussfaktoren:

Die BAK hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:

  • Körpergewicht und Geschlecht

  • Menge und Art des konsumierten Alkohols

  • Trinkgeschwindigkeit und Nahrungsaufnahme

  • Abbaugeschwindigkeit (ca. 0,1–0,2 ‰ pro Stunde)

Rechtliche Bedeutung (Deutschland):

  • 0,0 ‰: Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren (absolutes Alkoholverbot)

  • 0,3 ‰: Grenze, ab der bei auffälligem Fahrverhalten eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen kann

  • 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen

  • 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – strafbar, unabhängig vom Fahrverhalten

  • 1,6 ‰ oder mehr: Führt in der Regel zur Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vor einer Neuerteilung des Führerscheins

Relevanz bei der MPU:

  • Eine BAK von 1,6 ‰ oder höher gilt als Grenzwert für „Trunkenheit mit hoher Rückfallgefahr“.

  • Auch bei geringerer BAK kann eine MPU angeordnet werden, etwa bei Wiederholungsfahrten unter Alkohol oder auffälligem Trinkverhalten.

  • Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis müssen Betroffene oft eine Verhaltensänderung, ggf. Abstinenz, und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Alkoholkonsum nachweisen.

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