Morphium

Was ist Morphium:

Morphium (auch Morphin) ist ein stark wirksames Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide. Es wird aus dem Milchsaft des Schlafmohns gewonnen und zählt zu den ältesten bekannten Arzneimitteln. Morphium wird sowohl medizinisch eingesetzt als auch missbräuchlich konsumiert, was zu Abhängigkeit führen kann.

Morphium ist ein Betäubungsmittel, das zentral im Gehirn wirkt. Es bindet an sogenannte Opioid-Rezeptoren und lindert so starke körperliche Schmerzen. Zugleich wirkt es beruhigend, angstlösend und kann in höheren Dosen ein Gefühl von Euphorie hervorrufen. Wegen dieser angenehmen Wirkung birgt es ein hohes Suchtpotenzial.

Medizinische Anwendung:

Morphium wird vor allem eingesetzt bei:

  • starken chronischen Schmerzen, z. B. bei Krebs

  • akuten Schmerzen nach Operationen oder Unfällen

  • Palliativmedizin zur Linderung von Leid in der Sterbephase

Die Anwendung erfolgt streng kontrolliert durch Ärzt*innen und ist verschreibungspflichtig.

Wirkung:

  • Schmerzlindernd (analgetisch)

  • Beruhigend und entspannend

  • In höheren Dosen: Euphorie, Müdigkeit, Übelkeit, Atemdepression

  • Bei längerem Gebrauch: Toleranzentwicklung und Abhängigkeit

Nebenwirkungen und Risiken:

  • Atemdämpfung, insbesondere bei Überdosierung (lebensgefährlich!)

  • Verstopfung, Übelkeit, Schwindel

  • Psychische und körperliche Abhängigkeit

  • Entzugserscheinungen bei plötzlichem Absetzen (Unruhe, Schmerzen, Schwitzen)

Rechtliche Situation in Deutschland:

Morphium unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

  • Der medizinische Einsatz ist erlaubt, aber streng reglementiert.

  • Besitz und Konsum ohne ärztliche Verschreibung sind strafbar.

Morphium und Straßenverkehr:

Die Einnahme von Morphium beeinflusst das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung und die Fahrtüchtigkeit. Wer unter Morphiumeinfluss ein Fahrzeug führt, gilt in der Regel als nicht fahrtauglich.
Wird eine Person im Zusammenhang mit Morphium auffällig, kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.

Morphium und MPU:

In der MPU wird geprüft:

  • Ob ein medizinisch begründeter Gebrauch vorliegt

  • Ob eine Abhängigkeit bestand oder besteht

  • Ob eine stabile Abstinenz oder ein kontrollierter Umgang nachgewiesen werden kann

  • Wie reflektiert und glaubwürdig die Person mit dem früheren Konsum umgeht

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