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Was bedeutet Fahrtauglichkeit?
Eine Person gilt als fahrtauglich, wenn sie in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug verantwortungsvoll und ohne Gefährdung anderer zu bedienen. Dazu gehören unter anderem:
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Ausreichende Seh- und Hörfähigkeit
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Gute Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit
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Fähigkeit zur Selbstkontrolle und Einschätzung von Gefahrensituationen
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Freie Beweglichkeit (z. B. der Gliedmaßen)
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Keine akute Beeinträchtigung durch Medikamente, Alkohol oder Drogen
Fahrtauglichkeit vs. Fahreignung:
Der Begriff „Fahrtauglichkeit“ bezieht sich auf den aktuellen Zustand einer Person – z. B. ob sie heute in der Lage ist, Auto zu fahren.
„Fahreignung“ beschreibt hingegen die grundsätzliche und dauerhafte Eignung, ein Fahrzeug zu führen, also z. B. im Rahmen einer MPU geprüft wird.
Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit:
Die Fahrtauglichkeit kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein durch:
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Alkoholkonsum oder Drogenkonsum
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Medikamente mit Nebenwirkungen (z. B. Müdigkeit)
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Krankheiten (z. B. Epilepsie, Diabetes, Demenz)
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Psychische Erkrankungen
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Starke emotionale Belastungen (z. B. Trauer, Wut)
Rechtliche Bedeutung:
Wer sich trotz mangelnder Fahrtauglichkeit hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat – insbesondere bei Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Folge kann ein Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sein.
Fahrtauglichkeit und MPU:
In der MPU wird geprüft, ob die betreffende Person wieder fahrtauglich ist und ob sie die notwendigen körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen erfüllt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.